Berufsethos

Auftragserfüllung

Schriftdolmetscher/-innen handeln bei der Auftragserfüllung nach bestem Wissen und Gewissen.

Gemeinsam gehen wir den Weg zum Ziel

Schriftdolmetscher/-innen werden in einem Themengebiet nur dann tätig, wenn sie über ausreichend Sachkenntnis verfügen bzw. sich diese im Rahmen der Vorbereitung verschaffen können. Auch tragen sie dafür Sorge, dass sie die erforderlichen Arbeitstechniken für den jeweiligen Auftrag beherrschen. Sobald sie erkennen, dass ein Auftrag ihre derzeitigen Fähigkeiten übersteigt, bringen sie dies unverzüglich zur Kenntnis.

Schriftdolmetscher/-innen halten ihre Termine ein. Ist ihnen dies aus zwingenden Gründen nicht möglich, informieren sie die Auftraggeber/-innen und bemühen sich um einen gleichwertigen Ersatz.

Auftragsannahme

Schriftdolmetscher/-innen sind in der Annahme eines Auftrages frei. Sie nehmen nach bestem Wissen und Gewissen nur Aufträge an, welche keine Gefährdung ihrer beruflichen Unabhängigkeit darstellen.

Sie werden nicht tätig, wenn sie in einer strittigen Angelegenheit bereits von anderen Beteiligten in Anspruch genommen wurden oder werden bzw. wenn sie dadurch in einen Interessenskonflikt geraten.

Schriftdolmetscher/-innen werden nicht tätig, wenn sie sich bei ihrer Arbeit genötigt sehen, gegen ihre Berufspflicht, das Gesetz oder die Berufs- und Ehrenordnung zu verstoßen.

Datenschutz

Alle Mitschriften werden sofort nach Beendigung des Auftrages aus Datenschutzgründen gelöscht.

Ist ein Protokoll gebucht, werden sämtliche notwendige Punkte im Vorfeld mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber besprochen und geklärt.

Fort- und Weiterbildung

Schriftdolmetscher/-innen tragen durch Fort- und Weiterbildung für den Erhalt und die Erweiterung ihrer beruflichen Qualifikation Sorge.

Kollegialität

Schriftdolmetscher/-innen gefährden das Ansehen ihres Berufsstandes nicht durch ihr Verhalten. Sie enthalten sich unsachlicher Angriffe in Wort und Schrift auf ihre Berufskolleginnen und -kollegen bzw. Angehörige verwandter Berufe.

Sie bewahren bei der Beurteilung der Leistung ihrer Berufskolleginnen und -kollegen taktvolle Zurückhaltung. Kritik an einer fehlerhaften Arbeit ist ohne Schärfe und zunächst gegenüber der betroffenen Kollegin bzw. dem Kollegen vorzubringen.

Neutralität

Bei der Übersetzung der Lautsprache in die Schriftsprache wird von ÖSB-trans.SCRIPT-zertifizierten Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetschern unparteiisch gearbeitet.

Beratung und Erklärungen während des Settings zählen nicht zu den Aufgaben; auf Wunsch wird selbstverständlich Hilfestellung geboten. Stellvertretend für Kundinnen und Kunden werden keine Fragen gestellt, die eigene Meinung wird nicht berücksichtigt oder gar in den Vordergrund gestellt.

Verschwiegenheit

Schriftdolmetscher/-innen verpflichten sich, über sämtliche Inhalte vor, während und nach dem Setting Verschwiegenheit zu wahren, soweit nicht das Gesetz oder Grundsätze der Rechtsprechung Ausnahmen zulassen.

Von der Pflicht zur Verschwiegenheit kann der/die Schriftdolmetscher/-in nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich juristisch entbunden werden.

Wettbewerb

Schriftdolmetscher/-innen enthalten sich jeglicher Form unlauteren Wettbewerbs. Sie unterlassen alle Maßnahmen, die geeignet sind, Berufskolleginnen und -kollegen aus einem Auftrag zu drängen. Sie unterbieten nicht die festgelegten Honorarsätze.

ÖSB-trans.SCRIPT-zertifizierte Schriftdolmetscher/-innen verwenden nur jene Berufsbezeichnungen und Titel, zu deren Führung sie nach den Bestimmungen des ÖSB berechtigt sind.

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