UN-BRK

UN-Behindertenrechtskonvention

Österreichs ist der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beigetreten und hat diese im Jahr 2008 ratifiziert. 2016 ist die Übergangsfrist abgelaufen und Barrierefreiheit soll in Österreich umgesetzt werden. Dies bezieht sich auf alle Bereiche, so auch auf die Bedürfnisse von Menschen mit Hörbeeinträchtigung.

Bei öffentlichen Veranstaltungen wie bei der Bildung, im Unterricht, beim Studium u.v.m. haben Sie das Recht (akustische) Barrierefreiheit. Für Menschen mit Höreinschränkung und für Spätertaubte ist durch das Schriftdolmetschen die Voraussetzung geschaffen.

Mit dem Wissen über die Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention kommen sie leichter ans Ziel.

Wie Sie zu Ihrer Schriftdolmtschunterstützung und somit zu entspanntem Hören/Lesen kommen?

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